Das Leistungsangebot

 

 

  In den folgenden Rechtsgebieten stehe ich Ihnen gerne zur Seite:

 

 ♦ Familienrecht

 

   Ich berate und vertrete Sie in allen Bereichen des Familienrechts und stehe Ihnen auch in

   schwierigen Konfliktsituationen und bei Krisen zur Seite.

   So z.B. bei

 

   - Trennung und Scheidung

   - Sorgerecht

   - Umgangsrecht

   - Geltendmachung von Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt sowie

     Kindesunterhalt

   - Zuteilung der Ehewohnung und Aufteilung des Hausrats

   - Regelungen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft

   - Fragen zum Gewaltschutzgesetz und Bedrohung durch den Ehepartner

   - Opferhilfe bei Stalking und häuslicher Gewalt

   - Erwirkung von einstweiligem Rechtsschutz

   - Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen/Schmerzensgeld

   - Vertretung der Nebenklage und Zeugenbeistand

 

   Dem Ende einer Beziehung folgt zumeist eine persönlich und finanziell schwierige

   Lebensphase, bei der trotz aller Schwierigkeiten ein fairer Umgang im Interesse aller

   Beteiligten gewahrt werden sollte.

  In dieser stark gefühlsbetonten Konfliktsituation stehe ich Ihnen einfühlsam und vertrauensvoll

   zur Seite und begleite Sie in allen Phasen einer Trennung.

    

 

 ♦ Verkehrsrecht

 

   Unfallereignisse

   Als Unfallgeschädigter berate und vertrete ich Sie bei Verkehrsunfällen sowie deren

   Unfallfolgen und übernehme für Sie die gesamte Schadensregulierung mit der gegnerischen

   Versicherung.

   Dabei setze ich Ihre berechtigten Ansprüche nachdrücklich und rechtssicher durch.

   So z.B.

 

   - Ersatz des Fahrzeugschadens (Abrechnung auf Basis des Sachverständigengutachen,

     Wiederbeschaffungskosten, Restwert)

   - Geltendmachung von Nutzungsausfallschaden, Schmerzensgeld, Verdienstausfall

   - Ersatz für sonstige Schäden 

 

   Die Versicherer versuchen stets den Schaden zu kürzen, so dass Sie sich unmittelbar nach

   dem Unfallereignis bereits rechtlichen Rat holen sollten. 

 Die dafür anfallenden Kosten sind Teil des Schadens, der von der gegnerischen Versicherung

   zu ersetzen ist.

  

   Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten  

   In Bußgeldverfahren und bei Ordnungswidrigkeiten bespreche ich mit Ihnen die Rechtslage

   und überprüfe die Rechtmäßigkeit des ergangenen Bußgeldbescheides.

   Ich erörtere mit Ihnen die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels und vertrete Sie kompetent

   im Einspruchsverfahren sowie dem eventuell sich anschließenden Gerichtsverfahren.

   So z.B. bei

 

   - Geschwindigkeitsüberschreitungen

   - Überfahren einer roten Ampel

   - Fahren unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss (möglicherweise auch eine Straftat)

 

   Verkehrsstrafrecht

   Im Verkehrsstrafrecht verteidige ich Sie kompetent und vertrete Ihre Rechte gegenüber

   Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht mit der Zielsetzung, negative Folgen für

   Sie abzuwenden bzw. ein möglichst günstiges Strafmaß für Sie zu erreichen.

   So z.B. bei

 

   - Trunkenheit im Straßenverkehr

   - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

   - Fahren ohne Fahrerlaubnis

   - Fahren unter Drogeneinfluss

   - Entzug der Fahrerlaubnis

   

 

 ♦ Allgemeines Zivilrecht 

 

    - Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Forderungen

    - Abwehr von unberechtigten Forderungen

    - Beitreibung und Vollstreckung von Forderungen

    - Aufenthaltsermittlung von Schuldnern

    - Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens

    - Sach-, Lohn- und Kontopfändungen

    - Erarbeitung und Überprüfung von Verträgen

 

 

  Erbrecht

 

  - Erbrechtliche Auseinandersetzungen

   - Pflichtteilsansprüche

   - Gestaltung von Testamenten und Vorsorgeregelungen

 

 

  ♦ Strafsachen

 

   - Vertretung und Verteidigung gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft im

     Ermittlungsverfahren und im Hauptverfahren

   - Strafanzeige und Strafbefehl

   - Jugendstrafrecht

   - BTMG-Delikte

 

  Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft

  Grundsätzlich ist es in Strafsachen immer ratsam, bei der Polizei keine Angaben zur Sache zu

  machen. In vielen Fällen kann es durchaus angebracht sein, zu den Ihnen gemachten

  Vorwürfen zu schweigen oder die Aussage zu verweigern.

  Sie sind nicht verpflichtet, aktiv an dem Nachweis einer Tat mitzuwirken.

 

  Auch der Anhörungsbogen verpflichtet Sie nicht, diesen auszufüllen. Es besteht durch die

  Gestaltung des Anhörungsbogens insbesondere die Gefahr, sich neben der Pflichtangaben

  doch zur Sache einzulassen oder durch ankreuzen ein Geständnis abzugeben.

 

  Sie sind lediglich verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Dies sind Name, Anschrift,

  Geburtsdatum und Geburtsort.

 

  Wann sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen?

  Wenn Sie mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu tun haben, sollten Sie so früh wie

  möglich anwaltliche Hilfe holen.

  Als Rechtsanwältin habe ich das Recht, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen.

  Nach Einsichtnahme in die Akte bespreche ich mit Ihnen die für Sie passende

  Verteidigungsstrategie.

 

  Sie haben zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens Anspruch auf rechtlichen Beistand.

 

 

  Aber auch bei anderen rechtlichen Problemen erhalten Sie stets fachkundige

  Beratung.